Alle Leistungen, welche Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden selbstverständlich über die Kasse abgerechnet.
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Alle Leistungen, welche Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden selbstverständlich über die Kasse abgerechnet.