Häufig gestellte Fragen

MEDIDENT BAVARIA® – FAQ

Selbstverständlich! Wenn Sie nach dem Abformungstermin MEDIDENT BAVARIA®  verlassen, sind Sie sofort zu 100% einsatzfähig und können bis zum Zementierungstermin wieder arbeiten oder Urlaub machen, da es sich hierbei um keinen chirurgischen Eingriff handelt.
Auch wenn Sie dort nie einen Weisheitszahn hatten, so hat dort doch auf jeden Fall ein Zahnkeim existiert, welcher durch eine Schwäche auf diesem Meridian nicht die Kraft hatte, sich zu einem Weisheitszahn zu entwickeln. Dieser Keim ist dann im Laufe der Jahre „vermodert“ und hat einen optimalen Nährboden für eine NICO* geschaffen. Oft haben diese Patienten sogar besonders große NICO’s in diesen Regionen. Weitere Informationen finden Sie hier: NICO's Störfeld-Sanierung* * Die beschriebene Thematik bzw. das genannte Verfahren sind Gegenstand zahlreicher Studien, welche unsere Ansicht unterstützen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis und eine offizielle Anerkennung aktuell noch ausstehen.
Für das Amalgamentfernungsprotokoll (AMX) von MEDIDENT BAVARIA® kann dies mit einem klaren JA beantworten werden, da wir alle Amalgamfüllungen nach dem von uns entwickelten Protokoll unter Sechsfachschutz entfernen.
  • Wir benötigen von Ihnen eine 2D-Panorama-Röntgenaufnahme.
  • Weiterhin den vollständig ausgefüllten Anamnesebogen, welchen Sie bei der Rezeption anfordern oder von der Website downloaden können.
  • Darüber hinaus benötigen wir Ihren 25-OH Vitamin D3- und Ihren Cholesterol LDL-Wert. Erst ab Werten über 70 ng/ml D3 ist Ihr Immunsystem stark genug und Sie in der Lage, gesunden Knochen zu bilden. Ein LDL-Wert über 1,4 g/l LDL zeugt von einer erhöhten Entzündungsbereitschaft, so dass der LDL-Wert vor dem Eingriff < 1,4 g/l (besser < 1,0 g/l) sein muss.
  CHOUKROUN, Joseph, et al. Two neglected biologic risk factors in bone grafting and implantology: high low-density lipoprotein cholesterol and low serum vitamin D. Journal of Oral Implantology, 2014, 40. Jg., Nr. 1, S. 110-114. SCHULZE-SPÄTE, Ulrike, et al. Systemic vitamin D supplementation and local bone formation after maxillary sinus augmentation–a randomized, double-blind, placebo-controlled clinical investigation. Clinical oral implants research, 2015. BRYCE, G.; MACBETH, N. Vitamin D deficiency as a suspected causative factor in the failure of an immediately placed dental implant: a case report. Journal of the Royal Naval Medical Service, 2013, 100. Jg., Nr. 3, S. 328-332. COOPER, Lyndon F. Systemic effectors of alveolar bone mass and implications in dental therapy. Periodontology 2000, 2000, 23. Jg., Nr. 1, S. 103-109.
Wir senden Ihnen gerne Ihren individuellen Kostenvoranschlag zu, den sie bei Ihrer Versicherung persönlich einreichen können, um zu erfahren, welchen Anteil diese übernimmt. Gerne erstellen wir für Sie ein Begründungsschreiben, wenn Ihre Versicherung dies wünscht.
Für die Vorauszahlung bitten wir Sie, den Betrag auf das in der Anzahlungsrechnung angegebene Konto zu überweisen. Den Restbetrag bitten wir Sie, nach Erhalt der Rechnung ebenfalls zu überweisen.
Nein! Ihr Endbetrag kann sich durch unvorhersehbare Schwierigkeiten und Situationen bis zu 20% von Ihrem Kostenvoranschlag abweichen. Zusätzlich kann sich der Rechnungsbetrag erhöhen, wenn Sie zusätzliche Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt waren, in Anspruch genommen wurden.
Ihre Anzahlung dient als Reservierungsbestätigung Ihres Termins. Wir arbeiten nach dem „ALL IN ONE“ Konzept. Das bedeutet, es wird ein langer Termin bis hin zu einem ganzen Arbeitstag incl. der Vor- und Nachbehandlungen mit einem ganzen Team für Sie reserviert.  Somit dient Ihre Anzahlung auch für uns als Sicherheit. Die Anzahlung wird selbstverständlich mit der Rechnung für Ihre Behandlung verrechnet.  
Alle Leistungen, welche Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden selbstverständlich über die Kasse abgerechnet.
Sind die letzten 5 oder 10 Jahre durchgängig in das Bonusheft eingetragen, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Beitrag zu Prothetikangelegenheiten.