Wir senden Ihnen gerne Ihren individuellen Kostenvoranschlag zu, den sie bei Ihrer Versicherung persönlich einreichen können, um zu erfahren, welchen Anteil diese übernimmt. Gerne erstellen wir für Sie ein Begründungsschreiben, wenn Ihre Versicherung dies wünscht.
Für die Vorauszahlung bitten wir Sie, den Betrag auf das in der Anzahlungsrechnung angegebene Konto zu überweisen. Den Restbetrag bitten wir Sie, nach Erhalt der Rechnung ebenfalls zu überweisen.
Nein! Ihr Endbetrag kann sich durch unvorhersehbare Schwierigkeiten und Situationen bis zu 20% von Ihrem Kostenvoranschlag abweichen. Zusätzlich kann sich der Rechnungsbetrag erhöhen, wenn Sie zusätzliche Leistungen, welche nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt waren, in Anspruch genommen wurden.
Ihre Anzahlung dient als Reservierungsbestätigung Ihres Termins.
Wir arbeiten nach dem „ALL IN ONE“ Konzept. Das bedeutet, es wird ein langer Termin bis hin zu einem ganzen Arbeitstag incl. der Vor- und Nachbehandlungen mit einem ganzen Team für Sie reserviert. Somit dient Ihre Anzahlung auch für uns als Sicherheit.
Die Anzahlung wird selbstverständlich mit der Rechnung für Ihre Behandlung verrechnet.
Alle Leistungen, welche Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden selbstverständlich über die Kasse abgerechnet.
Sind die letzten 5 oder 10 Jahre durchgängig in das Bonusheft eingetragen, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Beitrag zu Prothetikangelegenheiten.
Ja.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir generell vor jedem größeren Behandlungsabschnitt eine Anzahlung erbeten.
Die jeweiligen Anzahlungsbeträge ersehen Sie in Ihrem Behandlungsplan bzw. werden Ihnen bei Terminvergabe entsprechend mitgeteilt.